Strafbefehl erhalten?
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Akzeptieren des Strafbefehls:
Wenn Sie den Strafbefehl akzeptieren, wird er nach zwei Wochen automatisch rechtskräftig. Das ist dann wie ein Schuldeingeständnis.
Dies bedeutet, dass Sie die darin festgesetzte Strafe (z. B. Geldstrafe oder Fahrverbot) akzeptieren.
Beachten Sie, dass Sie auch bei einem Strafbefehl das Recht haben, Einspruch einzulegen. Dies muss jedoch in einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Strafbefehls geschehen, da dieser sonst rechtskräftig ist.
Einspruch einlegen:
Gegen den Strafbefehl können Sie Einspruch einlegen. Dies ist ein sogenanntes Rechtsmittel.
Nach fristgerechter Einlegung des Einspruchs wird das Verfahren in das gerichtliche Hauptverfahren überführt.
In der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafgericht wird die Tat, die Ihnen im Strafbefehl vorgeworfen wird, erneut geprüft.
Die Hauptverhandlung endet in der Regel mit einem Urteil.
Wichtiger Hinweis:
Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt zwei Wochen ab Zugang des Strafbefehls. Kontaktieren Sie daher umgehend einen Strafverteidiger, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Dieser kann Sie bezüglich Ihrer Handlungsoptionen beraten. Nach Fristablauf ist der Strafbefehl und die Verurteilung rechtskräftig und kann in der Regel nicht mehr angegriffen werden.
Es kommt immer auf die individuelle Situation an, die auf den Fall bezogen von mir geprüft wird, wenn Sie mir den Strafbefehl innerhalb zwei Wochen vorlegen.
Man kann einen Einspruch gegen den Strafbefehl nämlich auch auf die Tagessatzhöhe beschränken. Die Durchführung einer Hauptverhandlung vor dem Richter kann auch zu einer Verschlechterung ihrer Situation führen.
Deshalb ist es notwendig, dass ein Strafverteidiger Ihren Strafbefehl prüft, bevor dieser rechtskräftig geworden ist.
Ein Strafbefehl kann verschiedene Konsequenzen haben:
1. **Geldstrafe**: Die Geldstrafe kann bis zu 360 Tagessätze betragen.
2. **Freiheitsstrafe auf Bewährung**: Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung kann bis zu einem Jahr betragen.
3. **Verwarnung mit Strafvorbehalt**.
4. **Fahrverbot**: Ein Fahrverbot kann zwischen 1 und 3 Monaten liegen.
5. **Entziehung der Fahrerlaubnis**: Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren dauern.
6. **Eintragung im Bundeszentralregister (BZR)**: Jede durch Strafbefehl oder Urteil ausgesprochene Strafe wird im Bundeszentralregister eingetragen, unabhängig von ihrer jeweiligen Höhe.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Strafbefehl dieselben Folgen hat wie ein Urteil: Er gilt als Vorstrafe, kann sofort vollstreckt werden und löst zivilrechtliche Ansprüche aus. Daher ist es ratsam, bei Erhalt eines Strafbefehls rechtlichen Rat einzuholen.