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Untersuchungshaft?

Foto von falco auf Pixabay.

Die Untersuchungshaft (oft als U-Haft abgekürzt) ist eine vorläufige Inhaftierung einer Person, die einer Straftat beschuldigt wird. Sie dient grundsätzlich der Sicherung des Strafverfahrens und nicht als Strafe selbst1. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

Zweck der Maßnahme: Die Untersuchungshaft soll möglichen negativen Einflüssen auf das Verfahren entgegenwirken. Dazu nennt das Gesetz verschiedene Haftgründe, darunter Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr.

Voraussetzungen:

Dringender Tatverdacht: Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verurteilt wird.

Haftgrund: Dieser wird vom Richter (Ermittlungsrichter) geprüft. Häufigster Haftgrund ist die Fluchtgefahr. Auch Verdunkelungsgefahr kann eine Rolle spielen.

Dauer der Untersuchungshaft: In der Regel darf sie höchstens sechs Monate dauern. Die Zeit in Untersuchungshaft wird auf eine eventuell später verhängte Freiheitsstrafe angerechnet1.

Rechte und Verteidigung: Während der Untersuchungshaft hat der Beschuldigte bestimmte Rechte, z. B. das Recht auf Verteidigung. Ein Anwalt kann helfen, die Situation zu klären; insbesondere kann eine Haftprüfung beantragt werden

© 2024 Rechtsanwalt Stephan J. Meier

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