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Vorladung von der Polizei erhalten?

Wenn Sie als Beschuldigter eine Vorladung von der Polizei erhalten,
sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

1. Ruhe bewahren:

Es ist wichtig, in dieser Situation ruhig zu bleiben und keine Panik zu bekommen. Denken Sie daran, dass Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht verurteilt sind und Ihnen alle Rechte eines Beschuldigten zustehen.

2. Schweigen Sie:

Sie haben das Recht zu schweigen. Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, der Polizei Auskunft zu geben oder Fragen zu beantworten. Machen Sie keine Angaben zu den Tatvorwürfen, auch wenn Sie sich unschuldig fühlen.

3. Kontaktieren Sie einen Anwalt:

So schnell wie möglich sollten Sie einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Ein Anwalt kann Sie beraten und Ihre Rechte während des gesamten Ermittlungsverfahrens wahrnehmen. Der Anwalt kann Ihnen auch bei der Vorbereitung der Vernehmung durch die Polizei helfen und gegebenenfalls Akteneinsicht beantragen.

4. Nicht zur Vorladung ohne Anwalt gehen:

Sie sollten der Vorladung der Polizei nicht ohne Anwalt folgen. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, ob und wie Sie aussagen sollten.

5. Weitere wichtige Punkte:

Sagen Sie der Polizei nicht, dass Sie etwas bereuen oder sich entschuldigen.

Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen.

Stellen Sie der Polizei keine Fragen.

Informieren Sie keine anderen Personen über die Vorladung, insbesondere keine Mitbeschuldigten oder Zeugen.

Sichern Sie Beweismittel, die Ihre Unschuld belegen könnten.

© 2024 Rechtsanwalt Stephan J. Meier

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